Zuflussprinzip

Zuflussprinzip
Prinzip, dass eine Zahlung (Einnahme) einkommensteuerlich dem Kalenderjahr zuzuordnen ist, indem sie zufließt. Als Zufluss gilt der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige über den Betrag Verfügungsmacht erhält; bei Banküberweisungen also am Tag der Gutschrift, bei Schecks im Zeitpunkt der Entgegennahme des Schecks. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit (10 Tage) vor oder nach dem Kalenderjahr zufließen, werden dem Kalenderjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Für die Zuordnung von Ausgaben zu den Kalenderjahren gilt entsprechend das „Abflussprinzip“.

Lexikon der Economics. 2013.

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